Logopädie ist ein Heilmittel und Teil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Behandlung wird von einem Arzt verordnet. In der Regel finden Therapieeinheiten einmal pro Woche für jeweils 45 Minuten in unseren Praxisräumlichkeiten statt. Bei Bedarf kommen wir für die Behandlungen auch gerne zu Ihnen nach Hause sowie in Pflege- oder pädagogische Einrichtungen. Neben den Einzelbehandlungen runden Gruppentherapien, Beratungen und Elternabende unser Spektrum ab.
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 Euro sowie 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.
Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:
die Sprachentwicklung mit 2 Jahren nicht einsetzt
im Alter von etwa 4 Jahren viele Laute vertauscht oder falsch gebildet werden (Dyslalien)
noch im Vorschulalter nicht alle Laute beherrscht werden (Dyslalien)
der Lippenschluss nicht eingehalten werden kann (Speichelfluss) und die Bewegung, Koordination oder Kraft der Zunge eingeschränkt ist (myofunktionelle Störung)
Sprechunflüssigkeiten im Sinne von Stottern oder eine schnelle, unverständliche Sprechweise (Poltern) bestehen
bei einer Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte, nach Operationen im Gesichtsbereich oder auch ohne organischen Befund ein Näseln vorliegt
Höreindrücke nicht gut wahrgenommen und ausgewertet werden (AVWS – auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung)
Schwierigkeiten beim Erwerb des Lesens und Schreibens, z.B. in Folge einer AVWS, bestehen
eine Hörschädigung / Gehörlosigkeit vorliegt (mit Hörgeräten oder CI versorgt) und die Kommunikation beeinträchtigt ist
eine Sprachstörung im Rahmen einer Behinderung auftritt
ein Schlaganfall oder eine neurologische Erkrankung zu Sprachverlust führt (Aphasie)
das Schlucken beeinträchtigt ist, z.B. aufgrund einer Veränderung im Mund- und Halsbereich oder im Rahmen einer neurologischen Erkrankung (Dysphagie)
die Aussprache verwaschen klingt oder der Sprechrhythmus und die Lautstärke eingeschränkt sind (Dysarthrie)
Sprechabläufe in ihrer Planung beeinträchtigt sind und das Sprechen stark erschwert ist (Sprechapraxie)
Stimmprobleme wie Heiserkeit oder Sprechanstrengung störend bis anhaltend auftreten oder Sie ein Sprech- und Stimmtraining für eine belastbare Stimme wünschen
ein Stimmband oder der Kehlkopf tumorbedingt entfernt werden musste
eine Lähmung der Gesichtsmuskulatur auftritt (Facialisparese)
der Wunsch nach Verbesserung der bestehenden Stotter- oder Poltersymptomatik besteht
die Aussprache korrigiert werden soll, bei noch bestehenden Artikulationsstörungen (Dyslalien)
Hörverlust oder Schwerhörigkeit und Versorgung mit Hörgeräten oder CI eine Sprachverbesserung nötig macht
die Nasalität die Verständlichkeit reduziert und behandelt werden soll